Rissabdichtung
Risstränkung

Risstränkung

Risstränkung nach ZTV -Riß 93 mit Epoxidharz

Anwendungsgebiet

Risstränkung von Oberflächen -u.Schwundrissen

Grundsätzliches

Die Materialgüte des zum Einsatz kommenden Materials, die Verarbeitung sowie die Prüfungen sind in der ZTV -Riß 93 ausführlich erläutert.
Zur Tränkung von Rissen mit EP -Harz dürfen nur kalthärtende, zweikomponentige, lösungsmittelfreie Harze eingesetzt werden.
Die Risse müssen mindestens bis zu einer Tiefe von 5mm bzw. der 15 -fachen Rissbreite gefüllt werden. Die Anwendungstemperaturen sowie die max. Restfeuchte des Risses richten sich nach dem zu verarbeiteten Material. Zur Erzielung des erforderlichen Füllgrades muss für ausreichende Materialzufuhr gesorgt werden.

Arbeitsablauf

Risse und Fugen werden gegebenfalls erweitert und gründlich gesäubert. Der Untergrund muss fest, trag- fähig und frei von losen Teilen sein.
Die Härtekomponente wird in die Dose der Harzkomponente gegeben und mit einem geeignetem Werkzeug so lange gemischt, bis eine schlierenfreie Masse ensteht. Beim Rühren ist darauf zu achten, dass keine Luft mit untergemischt wird.

 Zur Erstellung eines Mörtels wird nach dem Mischen eine entsprechende Menge gewaschener und getrockneter Quarzsand bis zur gewünschten Konsistens untergerührt. Danach wird der Bauharz eingefüllt.Als mechanischer Schutz oder als Haftbrücke für spätere Beschichtung wird der abgefüllte Riss mit Quarzsand abgestreut. Nach Bedarf wird der Riss nach dem völligen Austrocknen des Harzes verschliffen. 

Bild1: Riss aufweiten

Bild2: Risstränkung

Bild3: Abstreuen des Risses